Pressemitteilung

Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der von den Terroranschlägen betroffenen sozioökonomischen Akteure

Einen Monat nach den Terroranschlägen hatte die Föderale Regierung im vergangenen April ein 10-Punkte-Programm zur Förderung des Wirtschafts- und Kulturlebens Brüssels verabschiedet. Diese Woche beschloss die Regierung, das Programm um ein weiteres Quartal zu verlängern (bis zum 31. Dezember 2016), um die betroffenen Unternehmen mit diesen flankierenden Maßnahmen zu fördern.

 

Charles Michel, Premierminister: „Im vergangenen März standen wir vor einer schwierigen Situation. Um das wirtschaftliche und kulturelle Leben Brüssels und seines Umlands wiederzubeleben, wollten wir im Rahmen einer Taskforce, an der sich die betroffenen Akteure beteiligten, geschlossen auftreten. Diese Unterstützungsmaßnahmen haben sich als zweckdienlich erwiesen und werden es den diversen Akteuren gestatten, ihre Tätigkeiten fortzusetzen“.

 

Kris Peeters, Vizepremierminister und Minister für Beschäftigung, Wirtschaft und Verbraucher: „Die Sicherheit unserer Mitbürger ist eindeutig eine der Prioritäten dieser Regierung. Wir tun alles, um unsere Werte, unsere Lebensweise und die Sicherheit unserer Mitbürger sowohl mit präventiven als auch mit repressiven Maßnahmen zu schützen. Außerdem verpflichten wir uns, die ökonomischen Folgen des Terrorismus zu mindern und auszugleichen. Die Anschläge vom 22. März waren für zahlreiche Geschäftsleute in Brüssel und im gesamten Land ein harter Schlag.  Wir wollten ihnen soweit wie möglich dabei helfen, diese Probleme zu überwinden und konnten in mehreren Fällen einen Konkurs verhindern“.

 

Maggie De Block, Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit: „Am 22. März 2016 konnten dank der bemerkenswerten Arbeit der Rettungs- und Notdienste zahlreichen Menschenleben gerettet werden. Sämtliche Opfer wurden optimal versorgt; heute befindet sich nur noch ein Opfer im Krankenhaus. Sechs Monate nach den Attentaten ist es sehr wichtig, dass wir uns weiterhin gegenseitig helfen und unsere Unternehmen dabei nicht vergessen: Aus diesem Grunde werden sich die Behörden auch weiterhin flexibel zeigen, beispielsweise bezüglich der Abführung der Sozialabgaben durch die Arbeitgeber“.

 

Johan Van Overtveldt, Finanzminister: „Die steuerlichen Maßnahmen betreffen eine flexible Regelung bezüglich der Abführung der MwSt. und des Berufssteuervorabzugs durch solche Unternehmen, die infolge der Attentate in Schwierigkeiten geraten sind. Die Zahlungen können gestundet werden, wobei keine Säumniszinsen oder Bußgelder wegen Zahlungsverzugs erhoben werden. Damit verschaffen wird den betroffenen Unternehmen etwas mehr Spielraum“.

 

Willy Borsus, Minister des Mittelstands, der Selbstständigen, der KMB, der Landwirtschaft und der Sozialen Eingliederung: „Wir müssen die Realitäten sehen, mit denen die Sektoren vor Ort konfrontiert sind. Es ist wichtig, die Brüsseler Geschäftsleute sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe auch weiterhin zu unterstützen, da sie seit sechs Monaten einen drastischen Erlösrückgang verzeichnen und somit zu indirekten Opfern der dramatischen Ereignisse in unserem Land geworden sind. Diesen Selbstständigen muss die Möglichkeit geboten werden, die Abführung der Sozialabgaben ihrer ökonomischen Realität anzupassen“.

 

 

Zehn Maßnahmen:

ARBEITSLOSIGKEIT

  1. Den in Brüssel oder in Flämisch-Brabant ansässigen Unternehmen wird bis zum 31. Dezember 2016 die unkonditionelle Möglichkeit der Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen infolge höherer Gewalt geboten.
  2. Andere Betriebe müssen die Fälle der höheren Gewalt begründen. Wenn kein Fall höherer Gewalt gegeben ist, kann die Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen geltend gemacht werden. Es wurde eine Ausnahmeregelung bezüglich der siebentägigen Frist für die Vorabmeldung sowie der befristeten Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter durch unvorhergesehene Umstände vorgesehen.
  3. Schließlich wurde eine eventuelle Anpassung des Verantwortlichkeitsbeitrags vorgesehen.

ZAHLUNGSSCHEMA DER SOZIALABGABEN FÜR ARBEITGEBER

  1. Die geschuldeten Summen können monatlich über einen Zeitraum von 18 Monaten auf einfachen Antrag des Arbeitgebers ohne gerichtliche Beitreibung gezahlt werden.
  2. Eine vollständige oder teilweise Freistellung von Aufschlägen oder Säumniszinsen ist möglich, wenn die vorangegangenen Quartale termingerecht gezahlt wurden. Das LASS wird außerordentliche Umstände anerkennen.

ZAHLUNGSSCHEMA FÜR MWST. & BERUFSSTEUERVORABZUG

  1. Die Zahlungen der MwSt. können gestundet werden (monatliche Fälligkeit), ohne dass die üblichen Bußgelder und Säumniszinsen erhoben werden. Diese Maßnahme erstreckt sich auf die von den Attentaten betroffenen Unternehmen, es gilt keine geografische oder sektorielle Einschränkung. Die Steuerbehörde überprüft die steuerliche Zahlungschronik. Der Antragsteller muss den Antrag stellen, sobald er Zahlungsschwierigkeiten feststellt, und diese entsprechend belegen, insbesondere durch den Nachweis eines Umsatzrückgangs, der Stornierung von Bestellungen und Buchungen, der Auswirkungen einer „Kettenreaktion“, der Schwierigkeiten von Partnerunternehmen. Die administrativen Auflagen und Stundungspläne müssen eingehalten werden. Antragsformulare sind über das Internet erhältlich.
  2. Die Zahlungen des Berufssteuervorabzugs können gestundet werden (monatliche Fälligkeit), ohne dass die üblichen Bußgelder und Säumniszinsen erhoben werden. Diese Maßnahme erstreckt sich auf die von den Attentaten betroffenen Unternehmen, es gilt keine geografische oder sektorielle Einschränkung. Die Steuerbehörde überprüft die steuerliche Zahlungschronik. Der Antragsteller muss den Antrag stellen, sobald er Zahlungsschwierigkeiten feststellt, und diese entsprechend belegen, insbesondere durch den Nachweis eines Umsatzrückgangs, der Stornierung von Bestellungen und Buchungen, der Auswirkungen einer „Kettenreaktion“, der Schwierigkeiten von Partnerunternehmen. Die administrativen Auflagen und Stundungspläne müssen eingehalten werden. Antragsformulare sind über das Internet erhältlich.

STUNDUNG UND BEFREIUNG VON DEN BEITRÄGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE

  1. Für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie für den Handel in Brüssel und Zaventem wurde die Möglichkeit geschaffen, die Zahlung der Sozialabgaben um ein Jahr zu verschieben, ohne dass sich dies auf die Leistungen auswirkte. Es ist ebenfalls möglich, die Vorauszahlungen abzusenken.
  2. Die Vorgänge zur Befreiung von der Beitragsverpflichtung werden im Hinblick auf eine raschere und einheitliche Bearbeitung zusammengefasst. Der Status als anerkannter „Krisensektor“ erlaubt eine vereinfachte Anpassung der Sozialabgaben.
  3. Für die anderen Selbstständigen ist ungeachtet des Wirtschaftssektors und landesweit eine Ausweitung der drei Unterstützungsmaßnahmen möglich, soweit die Selbstständigen nachweisen können, dass sie von den Folgen der Attentate vom 22. März 2016 betroffen sind. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf die Beiträge der drei ersten Quartale 2016.