Die föderale Regierung bleibt bei ihrem Vorhaben, die Höchstdauer des Polizeigewahrsams zu verlängern
Die föderale Regierung bleibt bei ihrem Vorhaben, die Höchstdauer des Polizeigewahrsams zu verlängern
Die föderale Regierung nimmt Kenntnis von der Abstimmung über die Reform von Artikel 12 der Verfassung, die heute in der Kammer stattfand, in welcher die Maximaldauer des Polizeigewahrsams auf 24 Stunden festgelegt wird.
Der Vorschlag der föderalen Regierung, der von den Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsparteien unterstützt wird, sieht vor, dass diese Frist auf 48 Stunden und, im Fall einer terroristischen Straftat, auf 72 Stunden verlängert wird.
Diese Initiative ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die föderale Regierung entwickelt hat, um den Terrorismus wirksamer zu bekämpfen. Diese Verlängerung der Höchstdauer des Polizeigewahrsams wird von denjenigen Berufsgruppen verlangt, die sich unaufhörlich und tagtäglich für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen. In der Kommission „Kampf gegen den Terrorismus“ haben Justizbeamte, Ermittler, Polizeibehörden und Vertreter der Staatsanwaltschaft für eine Verlängerung der Frist plädiert, während der jemand ohne begründete Anordnung eines Haftrichters festgehalten werden kann. Das Kollegium der Staatsanwälte unterstützt auch diese Verlängerung auf 72 Stunden im Fall eines terroristischen Vergehens.
Die Regierung erinnert daran, dass unser Land eines der letzten Länder Europas ist, welche die kurze 24-Stunden-Frist beibehalten haben, während die Ermittlungen immer komplexer werden.
Die föderale Regierung nimmt Kenntnis von der Abstimmung in der Kammer, bleibt allerdings bei ihrer Absicht, die Höchstdauer des Polizeigewahrsams zu verlängern.
Da der Kampf gegen den Terrorismus Vorrang hat und es wesentlich ist, dass die Sicherheitskräfte bei der Erledigung ihrer Aufgaben von einem gesetzlichen Rahmen begleitet werden, der auf die Realität in der Praxis abgestimmt ist, fordert die Regierung die Mehrheitsparteien auf, morgen einen Vorschlag zur Verlängerung der Höchstdauer des Polizeigewahrsams auf 48 Stunden einzureichen.