Treffen zwischen Édouard PHILIPPE und Charles MICHEL
Im Rahmen dieses Treffens wurden mehrere bilaterale Initiativen zur Stärkung der bereits intensiven Zusammenarbeit unserer beiden Länder im Bereich der Sicherheit und Justiz beschlossen.
1 - Wir haben die Einrichtung einer französisch-belgischen Arbeitsgruppe über die strafrechtliche Verfolgung von Kriminalität und Terrorismus beschlossen.
Diese Arbeitsgruppe tritt unter der Federführung der Justizministerien zusammen.
Die Kooperation im Bereich der Justiz zwischen Frankreich und Belgien ist eine der engsten in Europa. Diese Zusammenarbeit entwickelt sich auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens unserer Richter und Staatsanwälte im Sinne eines echten europäischen Rechtsraums. Im Februar 2016 wurde der Posten eines französischen Verbindungsrichters in Belgien geschaffen.
Wir haben beschlossen, diese Zusammenarbeit in Zukunft noch weiter zu vertiefen: Die französisch belgische Arbeitsgruppe zur Rechtshilfe wird unter anderem die Umsetzung der Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen flankieren. Dabei handelt es sich um ein neues Instrument, das die Europäische Union unseren Rechtsordnungen seit Mai 2017 bereitgestellt hat. Sie bildet die Plattform für einen Gedankenaustausch über unsere jeweilige Gesetzgebung: unsere Rechtssystem sind eng verwandt und müssen sich gegenseitig bereichern. Sie dient ebenfalls der Koordinierung unserer Positionen im Rahmen der Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen der elektronischen Kommunikation und deren Verschlüsselung bei strafrechtlichen Ermittlungen.
2 - Wir bekämpfen gemeinsam die Radikalisierung zur Gewalt im Strafvollzug.
Frankreich und Belgien sind beide mit überfüllten Gefängnissen konfrontiert, hinzukommen die Gefahren für die Sicherheit unserer Mitbürger, die von der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft bestimmter Gefängnisinsassen ausgeht.
Das kürzlich in Frankreich vereitelte, aus einem Gefängnis heraus geplante Attentat, zeigt die Dringlichkeit dieser Bedrohung.
Wir werden somit unsere bilaterale Zusammenarbeit stärken, um gemeinsam Mittel und Wege zur Eindämmung dieser beiden Phänomene, die zum Teil miteinander verbunden sind, zu finden.
Wir werden ein bilaterales Seminar über die Radikalisierung im Strafvollzug und die diesbezügliche nachrichtendienstliche Tätigkeit veranstalten, wobei wir uns auf die zwischen unseren Strafvollzugsbehörden bestehenden Kontakte stützen werden.
3 - Wir werden unsere Erfahrungen im Umgang mit jugendlichen Rückkehrern aus der Konfliktzone Irak-Syrien austauschen.
Frankreich und Belgien sind die beiden europäischen Länder, die vom Phänomen der ausländischen Terroristen am stärksten betroffen waren, wobei die Folgen allgemein bekannt sind.
Eine der großen Herausforderungen, von denen wir direkt betroffen sind, ist die Rückkehr der Dschihadisten nach Frankreich und Belgien. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Kinder. Wie wir mit ihnen unter rechtlichen, sozialen, pädagogischen und nicht zuletzt auch sanitären Aspekten umgehen, ist von kapitaler Bedeutung. Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese teils sehr jungen Kinder, von denen die meisten traumatisiert und indoktriniert sind, zu gefährlichen Zeitbomben innerhalb unserer Gesellschaft werden.
Unsere Aufgabe ist es, uns um ihre Eingliederung in unsere nationalen Gesellschaften zu bemühen.
Aus diesem Grunde haben wir beschlossen, gemeinsame Lösungen auszuarbeiten, in die Experten aus der Jugendarbeit beider Länder eingebunden sind.
4 - Wir wollen die Schaffung einer ministeriellen 4-Staaten-Gruppe prüfen
Die mit der Bekämpfung des Terrorismus in unseren beiden Ländern befassten Staatsanwaltschaften haben zusammen mit ihren spanischen und marokkanischen Kollegen seit mehreren Jahren eine Konzertierung unserer vier Länder bei der Bekämpfung des Terrorismus gestartet. Diese gründet auf historischen, geographischen und kulturellen Verbindungen zwischen den vier Ländern, aber auch auf der dschihadistischen Bedrohung, mit denen jedes von ihnen konfrontiert ist.
Letztmals kamen die Staatsanwälte dieser vier Länder Anfang dieses Monats in Mechelen in Belgien zu einem Gipfel zusammen. Dies ist Ausdruck der Entschlossenheit der Staatsanwaltschaften, die Sicherheit der Bürger gewährleisten zu wollen.
Wir wollen mit unseren spanischen und marokkanischen Partnern die Einrichtung einer ministeriellen Konzertierung der Justizministerien dieser vier Länder erörtern, um gemeinsam der islamistischen Bedrohung entgegenzutreten.
5. Kooperation bei der Migration
Wir wollen die Kooperation bei der Bekämpfung der illegalen Immigration ausbauen. Dabei kamen wir überein, die Kommunikation und den strategischen Informationsaustausch zu verbessern, insbesondere gilt dies für den Bereich der Wiedereinreise. Wir haben die Ernennung von Verbindungsbeamten in den Hauptstädten vereinbart, um dieser engeren Kooperation die erforderlichen Mittel an die Hand zu geben.
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Ein nächstes Treffen entsprechend dem im Februar 2016 geschaffenen Format (Premierminister, Justizminister, Innenminister) ist für das Frühjahr 2018 in Paris geplant.