Neue Maßnahmen für den dritten Teil des Föderalen Plans für den sozialen und wirtschaftlichen Schutz
Das Kernkabinett, erweitert um die Parteien, die die Föderale Regierung unterstützen, tagte am Freitag, um sich über eine Reihe von Maßnahmen zum dem dritten Teil des Föderalen Plans für den sozialen und wirtschaftlichen Schutz abzustimmen.
Zur Erinnerung: Am 6. Juni wurde eine erste Reihe von Maßnahmen beschlossen.[1] Es war vereinbart worden, in einem zweiten Schritt zu prüfen, was diesem Paket hinzugefügt werden könnte.
Die neu vereinbarten Unterstützungsmaßnahmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen.
Die erste Kategorie betrifft die Förderung von Investitionen. Im Einzelnen sind dies:
- Ein neuer, bis bis Ende des Jahres befristeter Covid-19 Tax Shelter für alle von der Covid-19-Krise betroffenen KMU.
- Ein erhöhter Investitionsabzug (25 %) für Investitionen, die zwischen dem 12. März und dem 31. Dezember 2020 getätigt wurden.
- Die erhöhte Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Catering von 50 auf 100 % bis zum 31. Dezember. Dadurch wird eine massive Verschiebung der Veranstaltungen auf das kommende Jahr vermieden, was einem bereits stark betroffenen Sektor noch mehr Probleme bereiten würde.
- Die Aussetzung der Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2020. Zur Erinnerung: Unternehmen müssen normalerweise bis zum 20. Dezember eine Vorauszahlung leisten; diese wird um einen Monat verschoben. Auch hier ist das Ziel, die Liquidität der Unternehmen zu stützen.
- Eine Erhöhung des Anteils des Nettoeinkommens, der für eine reduzierte Schenkungssteuer in Frage kommt, von 10 auf 20 %. Gleichzeitig wird die Steuerermäßigung für Spenden an zugelassene Institutionen im Jahr 2020 von 45 auf 60 % erhöht. Letzteres richtet sich insbesondere an den gemeinnützigen Sektor und soll NGOs sowie gemeinnützigen Organisationen helfen, da deren Aktivitäten im Dienste der Gemeinschaft unter der Krise stark gelitten haben.
Die zweite Kategorie betrifft die Arbeitsorganisation. Im Einzelnen sind dies:
- Die Schaffung einer angepassten Corona-Arbeitslosigkeit, die aus einem Übergang von der vorübergehenden coronabedingten Kurzarbeit zur klassischen Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen besteht. Diese Übergangskurzarbeit kann genutzt werden, wenn das Unternehmen einen Umsatzrückgang von 10 % aufweist. Der Arbeitnehmer muss zwei Schulungstage pro Kurzarbeitsmonat besuchen und erhält weiterhin 70 % seines letzten Höchstgehalts.
- Unternehmen, die sich in einer Umstrukturierung oder in Schwierigkeiten befinden, können bis zur Rückkehr zur normalen Tätigkeit die Arbeitszeit verkürzen, um somit Entlassungen zu vermeiden. Dies erfolgt über eine kollektive Arbeitszeitverkürzung oder über das Zeitguthaben bzw. über das Modell des Zeitguthabens am Ende der beruflichen Laufbahn, das mit Zulage bereits ab dem Alter von 55 anstelle von 57 Jahre genutzt werden kann.
- Verlängerung des Corona-Elternurlaubs. Diese gilt bis 30. September, wobei der Zuschuss für alleinerziehende Eltern und Familien mit einem behinderten Kind auf 150 % erhöht wird.
- Erleichterte Erstattung der Home-Office-Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 127 Euro pro Monat, um in Zukunft eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erreichen.
Es wurde darüber hinaus vereinbart, den ÖSZH einen Betrag von 100 Millionen Euro für benachteiligte Menschen zur Verfügung zu stellen, um den Nutzen der auf der letzten Treffen beschlossenen sozialen Maßnahmen einem breiteren Personenkreis zugänglich zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Energiearmut. Um die mit der zusätzlichen Arbeitsbelastung verbundenen Betriebskosten zu decken, erhalten die ÖSHZ eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 10 Millionen Euro.
Dieses Hilfspaket steht zusammen mit allen bislang gefassten Beschlüssen im Einklang mit der von der Föderalen Regierung und den sie unterstützenden Parteien eingegangenen Verpflichtung, den Bürgern und der Wirtschaft unseres Landes in einer schwierigen Zeit, in der die sozioökonomischen Folgen der Gesundheitskrise noch immer spürbar sind, die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.
[1] Einzelheiten zu den am 6. Juni getroffenen Entscheidungen finden Sie hier: https://www.premier.be/fr/Accord-en-Kern-10-sur-des-mesures-de-soutien-au-pouvoir-d-achat-des-Belges-et-aux-secteurs-les-plus-en-difficultes