Start der Lockerungsphase 4 ab dem 1. Juli
Beim Nationalen Sicherheitsrat, der auf die Ministerpräsidenten ausgeweitet worden ist, ist auf der Grundlage des Einverständnisses der Experten der GEES vor dem Hintergrund der guten Entwicklung der epidemiologischen Situation ein Übergang zur Lockerungsphase 4 ab dem 1. Juli vereinbart worden.
Die folgenden sechs goldenen Regeln bleiben anwendbar:
- Einhaltung der Hygienemaßnahmen,
- Bevorzugung von Außenaktivitäten,
- Ergreifung zusätzlicher Vorsichtsmaßnahmen für Risikopersonen,
- Einhaltung der Regeln des Social Distancing,
- Die Regel der erweiterten Kontaktblase, die von 10 auf 15 verschiedene Personen zusätzlich zu den Mitgliedern des eigenen Haushalts ausgedehnt wird. Zur Erinnerung: Dabei handelt es sich um ein individuelles Recht.
- Aktivitäten in der Gruppe dürfen nicht mehr als 15 Personen umfassen, Kinder einbegriffen. Dies gilt für alle informellen Zusammenkünfte zu Hause oder außerhalb.
Fortan dürfen folgende Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen öffnen:
- Schwimmbäder und Wellnesszentren,
- Freizeitparks und Indoorspielplätze,
- Theater und Kinos,
- Kasinos und Automatenspielhallen,
- Kongresssäle,
- Empfangs- und Festsäle, für höchstens 50 Personen.
Diese Bedingungen umfassen die Anwendung von Protokollen. Darüber hinaus gelten auch die bereits für andere Aktivitäten anwendbaren Regeln wie die Pflicht zur Einhaltung der Sicherheitsabstände, die Einrichtung von Zeitfenstern und die Kontrolle von Menschenmengen, die Reinigung der Infrastruktur und das Tragen von Mundschutzmasken, das weiterhin dringend empfohlen wird.
Andere Aktivitäten können derzeit noch nicht wieder aufgenommen werden:
- Aktivitäten des Nachtlebens wie der Besuch von Nachtclubs,
- Großveranstaltungen.
Ab dem 1. Juli wird es hingegen möglich sein, unter bestimmten, in den Protokollen festgelegten Bedingungen Aktivitäten vor Publikum zu organisieren.
Für regelmäßig stattfindende Veranstaltungen in dauerhaften Einrichtungen wie Theatern, Kinos, Foren und Kongresssälen werden also mit den zuständigen Ministern und den Experten der GEES Protokolle erstellt.
Für einmalige Veranstaltungen im öffentlichen Raum wird ab dem 1. Juli eine Onlineinstrument verfügbar sein, auf das die lokalen Behörden sich beziehen werden, um diese Veranstaltungen zu erlauben. Genaue Regeln werden ebenfalls anwendbar sein.
Für all diese Veranstaltungen gelten folgende Kapazitätsgrenzen:
- 200 Personen innen,
- 400 Personen außen.
Diese Kapazitätsgrenzen werden im August auf maximal 400 Personen innen und 800 Personen außen erhöht, wenn die sanitären Umstände es erlauben. Eine Ausnahme für die Überschreitung dieser Grenzen kann für feste Infrastrukturen mit sitzendem Publikum beantragt werden, sofern die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Die Maximalanzahl Teilnehmer gilt auch für Außenkundgebungen. Diese unterliegen immer einer Erlaubnis, die bei den lokalen Behörden beantragt werden muss. Auf jeden Fall müssen solche Kundgebungen statisch sein und an Orten abgehalten werden, wo die Sicherheitsabstände eingehalten werden können.
Neben der Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten werden bestimmte Protokolle ab dem 1. Juli gelockert:
- Möglichkeit, mit Personen aus der Kontaktblase in Geschäfte zu gehen, ohne Zeitbegrenzung. Sicherheitsabstände müssen immer eingehalten werden.
- Aufhebung der Begrenzung der Anzahl Stände auf Märkten. Die Gesundheitsprotokolle und Gesundheitsvorschriften gelten weiter.
In Bezug auf den kommenden Nationalfeiertag ist beschlossen worden, die traditionelle Militär- und Zivilparade ausnahmsweise in einer anderen Form stattfinden zu lassen, um den Gesundheitsvorschriften zu entsprechen. Verschiedene künstlerische Darbietungen an symbolischen Orten werden unser Land und unsere Künstler ins Rampenlicht setzten und im Fernsehen übertragen werden. Näheres dazu später.
Was längerfristige Perspektiven betrifft, so laufen bereits die Vorbereitungen auf das neue Schuljahr. Die Bildungsminister haben in Zusammenarbeit mit den Experten der GEES ein Farbencodesystem ausgearbeitet, anhand dessen ersichtlich ist, wie Schulen sich je nach Gesundheitslage organisieren müssen. Die Bildungsminister werden diesen Plan auf einer Pressekonferenz näher erläutern.