Der Ministerrat hat heute die Schaffung des Student-Unternehmerstatuts gebilligt.
In Belgien ist der Unternehmungsgeist viel zu schwach, insbesondere bei den Jugendlichen. Aus den Arbeitskräfteerhebungen von Eurostat geht in der Tat hervor, dass in Belgien lediglich 5,9 % der Jugendlichen unter 25 Jahren selbstständig sind. In Europa dagegen sind es 7,5 % (im Jahre 2015).
Daher ist der Minister für Selbstständige und KMU Willy Borsus der Meinung, dass die Schaffung eines vollwertigen Statuts, das die spezifischen Besonderheiten dieser bestimmten Kategorie von Unternehmern berücksichtigt, erforderlich ist: „Der Unternehmungsgeist kann nicht gesetzlich verfügt werden, er muss gefördert werden. Zum Beispiel mit der Schaffung günstiger Voraussetzungen und eines günstigen Statuts. Deshalb liegt mir die Einführung eines vollwertigen Statuts für alle Studenten, die den Sprung ins Unternehmungsabenteuer wagen, sehr am Herzen. Wir dürfen die Initiativen nicht blockieren, sondern müssen sie erleichtern, begleiten und unterstützen. Belgien zählt 478.000 Studenten (Quelle: Eurostat). Ich hoffe, dass es in unserem Land in der Zukunft mehrere hundert Studenten-Unternehmer geben wird. Einige unter ihnen werden die Tätigkeit bestimmt weiterführen und somit die selbständigen Unternehmensleiter und zukünftigen Arbeitgeber sein.
Neues Statut
Der Gesetzesvorentwurf schafft ein Statut für Studenten-Unternehmer unter 25 Jahren, die vorschriftsmäßig bei Kursen an einer Unterrichtsanstalt zum Erhalt eines von einer zuständigen Behörde in Belgien anerkannten Diploms angemeldet sind.
Das künftige Statut des Student-Unternehmers sieht Folgendes vor:
- Eine günstige Beitragsregelung zum Sozialstatut der Selbständigen für Studenten, deren Einkünfte geringer sind als der für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige geltende Mindestbetrag (13.010,66 € für 2016). Für Einkünfte, die unter einem festgelegten Mindestbetrag liegen, braucht der Student-Unternehmer keine Sozialbeiträge zu zahlen:
- Keine Beiträge, wenn die Jahreseinkünfte unter 6.505,33 € liegen;
- Satz von 21 % (20,5 % ab 2018) für die Einkommensstufe zwischen 6.505,33 € und dem Mindestbetrag von 13.010,66 € an Berufseinkünften;
- Die Aufrechterhaltung der Rechte in Sachen Gesundheitspflege als Mitversicherter, wenn die Einkünfte unter 6.505,33 € liegen, und als Hauptversicherter, wenn der Student Beiträge zahlt. Außerdem werden die Zeiträume, für die der Student Beiträge (auch reduzierte Beiträge) zahlt, berücksichtigt, um ein Anrecht auf Arbeitsunfähigkeit/Invalidität/Mutterschaft zu eröffnen;
- Die Diskriminierung, die es zwischen einem Werkstudenten und einem Student-Unternehmer bezüglich der Berechnung der Personen zu Lasten gab, wird abgeschafft. Wie dies bereits heute der Fall für Werkstudenten ist, wird die erste Einkommensstufe der Einkünfte der selbständigen Studenten nämlich nicht als Einnahme für die Berechnung der Personen zu Lasten berücksichtigt.
- Schließlich werden die Einkünfte aus der alternierenden Ausbildung nicht als Einnahme berücksichtigt, um steuerlich zu Lasten der Eltern zu bleiben. In ganz Belgien betrifft dies 14.000 Personen. Die Entschädigung, die die Studenten erhalten, wird also nicht für die Berechnung der Einkünfte, um Person zu Lasten zu sein bzw. zu bleiben, beachtet (und dies bis zu einem nicht indexierten Betrag von 2.610 €).
Was jetzt schon besteht
Heute hat ein Student, der als selbständig Erwerbender beginnt, das Statut eines nebenberuflichen Selbständigen. In Sachen Sozialbeiträge bedeutet dies vor allem Folgendes:
- Wenn die Jahreseinkünfte unter 1439,42 € liegen, zahlt der Student keine Beiträge;
- Wenn die Jahreseinkünfte zwischen 1439,42 € und 6815,52 € liegen, zahlt der Student (reduzierte) Beiträge;
- Wenn die Einkünfte über 6815,52 € liegen, zahlt der Student Sozialbeiträge wie hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (21,5 %), und dies für die gesamten bezogenen Einkünfte, ab dem ersten Euro.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Inkrafttreten des zukünftigen Gesetzes für den 1. Januar 2017 vorgesehen ist (was den Beitragssatz von 21 % erklärt, da jene Sätze im Rahmen des Taxshifts reduziert worden sind).
Dieses vollwertige Statut des Student-Unternehmers wird für den Studenten zweifellos eine gute Sache sein, aber es sollte auch eine positive Wirkung auf die anderen Studenten haben und ebenfalls ihr Interesse wecken.