Pressemitteilung

Oprichting internationale handelsrechtbank in Brussel (BIBC)

Auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative des Premierministers und des Justizministers Koen Geens nahm der Ministerrat heute in zweiter Lesung das Projekt zur Schaffung eines internationalen, englischsprachigen Handelsgerichts in Brüssel an. Dieses Gericht, das Brussels International Business Court (BIBC) heißen soll, wird sich mit internationalen Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen befassen. Bisher mussten Unternehmen, die einen Rechtsstreit auf Englisch klären lassen wollten, dies in London tun oder eine private Schlichtung beantragen. Dieses Gericht wird daher ein Novum für ein nicht englischsprachiges Land sein.

 

Die Gründung des BIBC ist das Ergebnis der unbestreitbaren Zunahme des internationalen Handels in den letzten Jahrzehnten. Zunehmend mehr Verträge werden auf Englisch verfasst. Dieser anglophone Kontext erfordert ein englischsprachiges Gericht, das bei Streitigkeiten angerufen und tätig werden kann.

Wenn wir Brüssel zu einer Drehscheibe des internationalen Handels machen wollen, müssen die betroffenen Akteure in der Lage sein, ihre Rechtsstreitigkeiten auf einem anderen Wege als über ein Schiedsverfahren oder im Ausland klären zu lassen.

 

Die Unternehmen und Brüssel werden künftig das Internationale Brüsseler Handelsgericht bei Streitigkeiten mit einem anderen Unternehmen oder bei Fragen zwischen einem Stammsitz und seiner belgischen Tochtergesellschaft anrufen können. Prognosen zufolge wird der anstehende Brexit die Anzahl dieser Streitigkeiten zudem erhöhen. Darüber hinaus bedingt der Brexit auch, dass es in Zukunft nicht mehr so einfach sein dürfte, ein Londoner Gericht anzurufen. Sowohl die Verhandlung als auch das Urteil werden auf Englisch erfolgen.

 

 

Schnell und effizient

 

Wird ein Verfahren eingeleitet, so kann es dank der Spezialisierung des BIBC schnell und effizient abgewickelt werden. Das BIBC wird aus nichtprofessionellen Richtern bestehen, die aus Expertengruppen zum jeweiligen Themenbereich ausgewählt werden. Diese Spezialisierung wird eine erstklassige Rechtsprechung gewährleisten, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann.

 

Einem Verfahren vor dem Brüsseler Internationalen Handelsgericht wird stets eine freie Willensentscheidung einschließlich einer entsprechenden Vereinbarung beider Parteien zugrunde liegen. Zudem wird das BIBC keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen, da es sich selbst finanziert, zum Teil durch die erheblichen Registrierungsgebühren, die beide Parteien vor einer Verfahrenseinleitung zu zahlen haben.

 

Der Gesetzentwurf wurde heute in zweiter Lesung vom Ministerrat angenommen.

 

Koen Geens: „Bei der Justiz geht es nicht nur um die Verteidigung der Grundrechte der Bürger und unserer Gesellschaft. Sie kann auch als Katalysator für unsere Unternehmen und damit auch für die Wirtschaft dienen. Aus diesem Grunde arbeiten wir intensiv daran, vor allem das Gesellschaftsrecht zu reformieren und zu modernisieren. Dieses Element wird unsere Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer und internationaler Ebene stärken. Die Einrichtung des BIBC ist Teil dieser Bemühungen. Dieses Gericht wird die Attraktivität Brüssels für Unternehmen und Investoren weiter verbessern und den Ruf der Stadt wie auch Belgiens stärken.“

 

Charles Michel: „Die Entwicklung der Europäischen Union darf nicht durch den Brexit gebremst werden. Unser Land will diesen Moment nutzen, um ein neues Instrument für die Rechtsprechung anzubieten. Es ergänzt das bereits bestehende Schiedsgerichtsangebot für internationale Streitigkeiten. Die Kompetenz und Unabhängigkeit unserer Richter wird dazu beitragen, diese neue Gerichtsbarkeit sehr attraktiv zu machen. Das Justizwesen wird somit mehr als vierzig Jahre nach Schaffung der Arbeitsgerichte um eine neue Gerichtsbarkeit erweitert. Mit der Schaffung eines Handelsgerichts in englischer Sprache erfüllen wir Erwartungen im Hinblick auf Verfahren mit internationalen Prozessbeteiligten. Es ist ein Sprung in die Moderne.“

 

 

Philippe Lambrecht, Generalsekretär des belgischen Unternehmerverbands FEB: „Das BIBC trägt der Entwicklung des internationalen Handelsaustauschs Rechnung. Es wird als ergänzendes Element zur Schiedsgerichtsbarkeit genutzt werden. Der Rechtssektor ist somit Teil einer ehrgeizigen Entwicklungs- und Servicedynamik Brüssels und Belgiens in Europa und in der Welt. Die Schaffung dieses Gerichts ist daher ein ausgezeichnetes Instrument für die Unternehmen. Es erhöht die Attraktivität Brüssels als Standort für gerichtliche Beilegung internationaler Rechtsstreitigkeiten und dürfte damit das internationale Vertrauen in unser Rechtssystem stärken.“