Pressemitteilung

Gewährleistung der Kontinuität des Personenbahnverkehrs im Streikfall

Der Ministerrat hat in erster Lesung den Gesetzesentwurf über die Organisation der Kontinuität des Bahnverkehrs im Streikfall genehmigt.

 

Der Gesetzesentwurf zur Gewährleistung der Kontinuität des Personenbahnverkehrs im Streikfall bildet eine Initiative der Regierung aufgrund des Ausbleibens einer paritätischen Einigung bei der belgischen Bahn.

 

Es wurde dem sozialen Dialog Vorrang gegeben, aber dieser hat zu keiner Lösung geführt, obwohl den Gesprächen zwischen den Vertretern der Bahn und den Gewerkschaften zwei Jahre Zeit gegeben wurde.

 

Das Grundprinzip bleibt ein effizienter sozialer Dialog, der mit allen Mitteln verhindern soll, dass die letzte Waffe eingesetzt wird, nämlich der Streik. Nur mit diesem Dialog können Spannungen vermieden werden.

 

Minister François Bellot: „Im Dezember hatte ich angekündigt, diese Frage in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag, und nachdem zwei Jahre lang zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern von der Bahn ohne Ergebnis verhandelt wurde, wieder aufzugreifen. In dieser sensiblen Frage geht es mir vor allem darum, einen ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten, der das Streikrecht respektiert, aber auch das Recht auf Arbeit verteidigt. Ich bin mit dem Resultat zufrieden und ich hoffe, dass jeder während des Werdegangs dieser Novelle, zunächst im Parlament und anschließend in der Praxis, dieselbe Balance im Blick haben wird.“

 

Premierminister Charles Michel: „Der Streik ist ein Misserfolg, aber das Recht auf Mobilität, um zur Arbeit oder zur Schule zu fahren oder zu verreisen, ist von wesentlicher Bedeutung für alle, die über kein Fahrzeug verfügen. Dieser Gesetzesentwurf geht von dem Prinzip aus, dass ein öffentlicher Dienst permanent, regelmäßig und ununterbrochen garantiert werden können muss, ohne dass das Streikrecht verletzt wird. Das System wird regelmäßig überprüft.“

 

Der Text wird in Kürze dem Staatsrat und anschließend dem Parlament vorgelegt.